Kern & Heß Kanzleiblog

Neues aus unserer Kanzlei

Beantragen einer USt-ID-Nummer

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Ab sofort können Sie über den Mandantenbereich unserer Webseite eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen. Wir leiten Sie weiter zum Bundesamt für Finanzen, wo Sie den Antrag online stellen können. Die Nummer ist zB. notwendig, um aus dem EU-Ausland umsatzsteuerfrei Waren beziehen zu können.

Zum Mandantenbereich bei Kern & Heß ……

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Prüfen Sie die USt-ID-Nummer eines Kunden

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Ab sofort können Sie über den Mandantenbereich unserer Webseite die Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID-Nummer eines Kunden überprüfen. Wir leiten Sie weiter zum Bundesamt für Finanzen, wo Sie die Prüfung vornehmen können. Zum Mandantenbereich bei Kern & Heß ……

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Team Kern & Heß wieder dabei beim Hypo-City-Lauf in Aschaffenburg

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Unser Team wird dieses Jahr zum dritten Mal am Hypo-City-Lauf am 30.05.2008 in Aschaffenburg teilnehmen. Am Start sind

  • Michael Heß
  • Harald Kern
  • Verena Schwind
  • Nicole Großmann
  • Kerstin Wenzel
  • Tamara Kern
  • Jutta Stürmer
  • und Max Rinneberg.

Die übrigen Mitglieder der Kanzlei werden die Läufer tatkräftig und lautstark anspornen und für die entsprechende Stimmung und Motivation sorgen.

Wir freuen uns auf das Event.

Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg www.kern-hess.de

Thomas Franz zum Steuerberater bestellt !

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Unser Mitarbeiter Herr Thomas Franz wurde am 25.04.2008 bei einem Festakt der Steuerberaterkammer Nürnberg feierlich zum Steuerberater bestellt. Bilder von der Feier gibt es beim Fotostudio Nürnberg. Die Bestellungsurkunden  wurden in Anwesenheit des Präsidenten der Steuerberaterkammer Nürnberg,  Manfred Dehler sowie des Staatssekretärs und MdB Georg Fahrenschon aus dem Bundesfinanzministerium überreicht. Ein fachliches und kulturelles Rahmenprogramm rundete die Feier ab.

Informationen über die Bestellung erschienen natürlich auch in der örtlichen Presse.

Wir sind stolz, mit Herrn Franz einen weiteren Steuerberater in unserem Team zu haben. Insgesamt sind wir jetzt im Führungsteam fachlich wie folgt aufgestellt:

Harald Kern und Michael Heß, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,

Verena Schwind und Thomas Franz, Steuerberater,

und natürlich die weiteren Mitglieder des Teams, mit weiteren fachlichen Qualifikationen.

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Seminar zum Thema „Offenlegung von Jahresabschlüssen und daraus entstehende Konsequenzen“

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Welche Auswirkungen hat die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses Ihrer Gesellschaft für Ihr Unternehmen und Sie persönlich ? Was ist zu beachten, welche Aspekte gilt es in die Überlegungen einzubeziehen ?

Am 08.05.2008 referiert unsere Mitarbeiterin Frau Verena Schwind zum Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen und daraus entstehende Konsequenzen. Als weiterer Referent wird Herr Thomas Schurk von der Creditreform Aschaffenburg vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen. Behandelt werden u.a. folgende Themen und Fragestellungen:

Was sind die absoluten Mindestangaben, die veröffentlicht werden müssen?

  • kleine Gesellschaft
  • mittelgroße Gesellschaft
  • große Gesellschaft

Gibt es neben der Begrenzung auf die Mindestangaben noch andere Strategien,
um die zu veröffentlichenden Informationen möglichst „nutzlos“ zu machen?
Und ist dies sinnvoll?

Ist es sinnvoll die Informationen auf die Mindestangaben zu beschränken?
Gibt es Ausnahmen, in denen es empfehlenswert ist, über die notwendigen
Mindestangaben hinaus Informationen zu veröffentlichen?

  • bei Betriebsaufspaltungen
  • bei Rangrücktritten
  • usw.

Das Seminar beginnt um 14 Uhr und findet in den Räumen der Creditreform Aschaffenburg statt.

Weitere Infos und Anmeldeunterlagen finden Sie auf unserer Webseite im Mandantenbereich. Das Seminar ist für unsere Mandanten kostenlos.

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Zufriedenheitsgarantien bei Kern & Heß

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Kennen Sie schon die Zufriedenheitsgarantien unserer Kanzlei ?

Wir garantieren Ihnen die Einhaltung wichtiger Qualitätsstandards. Unsere Mandanten profitieren von folgenden Selbstverpflichtungen:

  • Rückrufgarantie
  • Termingarantie
  • Erledigungsgarantie
  • Punktlichkeitsgarantie
  • Wiedervorlagegarantie

Weitere Infos zu den Zufriedenheitsgarantien.

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Vertraulichkeit von Emails

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Wir alle kommunizieren heutzutage weitgehend mit elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere dem Telefon und per Email. Wie steht es denn da mit der Vertraulichkeit ?

Für das Telefon gilt grundsätzlich das Fernmeldegeheimnis, Abhören ist also grundsätzlich verboten. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass staatliche Organe dieses grundsätzliche Verbot legal oder auch illegal missachten. Insbesondere in den letzten Jahren ist häufig von Abhörmaßnahmen die Rede. Man ist da ganz schnell in eine Abhöraktion hineingerutscht, vielleicht nur deshalb, weil man im selben Cafe wie ein Verdächtiger Kaffee getrunken hat.

Zugegeben, ein Sonderfall, aber möglich.

Viel klarer und einfacher ist der Fall bei Email. Eine Mail ist wie eine Postkarte, jeder kann Sie lesen. Daher ist es ratsam, Mails zu verschlüsseln. Ohne Verschlüsselung gehören in eine Mail nur Informationen, die jeder wissen darf.

Zur Verschlüsselung gibt es verschiedene Möglichkeiten, alle mehr oder weniger umständlich zu bedienen. Wir haben schon viele Möglichkeiten getestet, und empfehlen folgende Maßnahmen:

Wir benutzen ein Verschlüsselungsverfahren der DATEV, welches mittels einer Smartcard arbeitet. Die Software ist in Outlook eingebunden, die Verschlüsselung erfolgt automatisch, ohne umständliches Kopieren oder ähnliches, es muss lediglich eine PIN für die Smartcard eingegeben werden.

Der Empfänger benötigt lediglich eine Signatur von uns, die er in Outlook speichert, sowie seinerseits ein Zertifikat. Dieses Zertifikat können Sie über uns kostenlos auf einer Smartcard erhalten. Die Smartcard wird über den USB-Anschluss an den PC angeschlossen, die erforderliche Software wird mitgeliefert.

Notwendig ist ein Smartcard – Lesegerät, das kostet bei DATEV 32,– €, wenn Sie nicht schon eines besitzen, zB. für Electronic Banking. Alternativ können Sie ein Zertifikat zB. bei www.Verisign.de erwerben, das kostet ca. 20,– € pro Jahr. Dafür brauchen Sie keine Smartcard.

Die Verschlüsselung funktioniert bei beiden Verfahren in beide Richtungen. Der Vorteil der Smartcard liegt darin, dass Sie nur eine einfache PIN benötigen, und die Verschlüsselung trotzdem mit einem starken Schlüssel erfolgt. Ohne Smartcard nützt die PIN nichts, die Smartcard nützt ohne PIN nichts, also doppelte Sicherheit.

Wir empfehlen deshalb ausdrücklich die Benutzung dieses einfachen und sicheren Verfahrens, für alle vertraulichen Emails mit uns. Das Verfahren ist übrigens mit anderen Korrespondenzpartnern genauso nutzbar, Voraussetzung ist nur jeweils eines der og. Zertifikate auf beiden Seiten.

PS.:
Die Verschlüsselung beseitigt natürlich noch nicht das Problem, dass Emails ggf. im System, auf Ihrem Rechner oder in Ihrem Netzwerk gespeichert sind, ggf. auch ohne Ihr Wissen oder Ihr Zutun, und damit die Inhalte dokumentiert sind.

Außerdem müssen Emails mit steuerlichem Hintergrund gespeichert und dem
Finanzamt zur Auswertung vorgelegt werden. Aber die Inhalte können nicht
mehr ohne Ihre Zustimmung gelesen werden.

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Formular zur Lohnsteueranmeldung 2008

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Auf unserer Webseite im Mandantenbereich steht das aktuelle Formular zur Lohnsteueranmeldung 2008 zum Download bereit.

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Auszeichnung von FOCUS MONEY für Kern & Heß

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Ausgezeichnet

Die Kanzlei Kern & Heß hat beim großen Test von „FOCUS-MONEY“, „Steuerberater Magazin“ und dem Europäischen Institut für Steuerrecht überdurchschnittlich gut abgeschnitten.
Download PDF der Urkunde…

Wir sind stolz auf die Auszeichnung und nehmen sie zum Anlass und als Ansporn, weiter an herausragenden Leistungen zum Nutzen unserer Mandanten zu arbeiten.

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Seminar zum Thema „Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer“

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Welche Auswirkungen hat die geplante Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Sie persönlich ? Noch können Sie wenn nötig handeln !

Am 17.04.2008 referiert unsere Mitarbeiterin Frau Verena Schwind zum Thema Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Behandelt werden u.a. folgende Themen und Fragestellungen:

  • Neue Bewertungsregeln
  • Betriebsvermögen
  • Immobilien
  • Änderungen bei der Erbschaftsteuerfestsetzung
  • Steuerbefreiungen (sog.Verschonungsregelungen)
  • Neue Freibeträge
  • Neue Steuersätze
  • Anwendung des neuen Rechts / Wahlrecht

Das Seminar beginnt um 14 Uhr und findet in den Räumen der Creditreform Aschaffenburg statt. Am 24.04. wird das Seminar wiederholt.
Weitere Infos und Anmeldeunterlagen finden Sie auf unserer Webseite im Mandantenbereich. Das Seminar ist für unsere Mandanten kostenlos.

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