Kern & Heß Kanzleiblog

Neues aus unserer Kanzlei

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

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Auch das Finanzamt geht mit der Zeit und hat im Zuge des „Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ die sogenannte Belegsvorhaltpflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Belege ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr generell mit der Steuererklärung ans Finanzamt geschickt, sondern nur noch nach einer Aufforderung eingereicht werden müssen. So soll die Überprüfung durch Risikomanagmentsystem erleichtert werden, die schnell und effizient große Mengen an Steuererklärungen bewältigen. Allerdings gibt es einige Fälle, in denen es dennoch sinnvoll ist, die Belege direkt mir der Steuererklärung einzureichen. Dafür hat die bayerische Steuerverwaltung eine Empfehlungsliste erstellt; wer sich genauer informieren möchte, kann die PDF-Datei unter folgendem Link herunterladen:  

https://kanzleiblog.kern-hess.de/wp-content/uploads/2018/11/BLfSt-Empfehlungen-Belegvorlage.pdf

 

Wir steuern und beraten!

www.wir-steuern-und-beraten.de

Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg www.kern-hess.de

Lohnabrechnung leichter machen

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Um die Lohn- und Gehaltsabrechnung künftig einfacher für unsere Mandanten zu machen, bieten wir auf unserer Webseite www.kern-hess.de im Mandantenbereich mehrere Arbeitshilfen zum Download. Hier ersehen Sie, welche Daten und Informationen benötigt werden, um schnell und ohne Verzögerungen die Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Sie ersparen sich und uns damit lästige Rückfragen und zeitintensive Recherchen, und die Lohnabrechnung sowie die entsprechenden Anmeldungen können termingerecht erstellt werden.

Zu den Arbeitshilfen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ….

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Seminar zum Thema „Betriebsprüfung und digitaler Datenzugriff der Finanzverwaltung“

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Was tun Sie, wenn eine steuerliche Betriebsprüfung ansteht ? Worauf ist zu achten ? Wie können Sie eine Betriebsprüfung ggf. vermeiden ? Was können Sie im Vorfeld tun ? Wie verhalten Sie sich während der Prüfung ? Was bedeutet die „digitale Betriebsprüfung“ für Sie und Ihr Unternehmen ?

Am 09.06.2011 referiert Herr Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, zum Thema „Betriebsprüfung und digitaler Datenzugriff der Finanzverwaltung“. In einem besonderen Schwerpunkt werden die Risiken und Gefahren der sog. „elektronischen Betriebsprüfung“ behandelt. Erfahrungen und häufige Fälle aus der beraterlichen Praxis runden das Seminar ab.

Das Seminar beginnt um 14 Uhr und findet in den neuen Räumen der Creditreform Aschaffenburg in Nilkheim statt.

Weitere Infos und Anmeldeunterlagen finden Sie auf unserer Webseite unter Aktuelles-Vorträge. Das Seminar ist für unsere Mandanten kostenlos.

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DATEV überschreitet die 10 Millionengrenze bei den Lohnabrechnungen

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Die DATEV, das Rechenzentrum der Steuerberater, hat im September die Grenze von 10 Millionen Lohnabrechnungen im Jahr 2010 überschritten. Mehr als 1,2 Mio Betriebe lassen in Deutschland die Lohn- und Gehaltsabrechnungen über DATEV erstellen.

Auch wir arbeiten mit der Lohnsoftware der DATEV. Da sind wir sicher, dass alles reibungslos für unsere Mandanten läuft. Weitere Infos zur sinnvollen und ökonomischen Organisation und Abwicklung der Lohnabrechnung finden Sie bei der DATEV und auf unserer Webseite zum Thema Lohnbuchhaltung.

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Moderne Lohnabrechnung

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Wie sind die Abläufe einer modern organisierten Lohnabrechnung, wie wird das sinnvoll und zweckmäßig sowie kostensparend organisiert ? Wie kann ich die EDV hier einsetzen und Zeit und Kosten sparen. Ein neuer Video-Clip der DATEV auf unserer Webseite gibt hier Antworten. Zur Seite Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung unserer Webseite geht es hier…. .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Demos zu Online-Buchführung auf unserer Webseite

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Wie funktioniert eine Online-Buchhaltung, oder eine Belegübermittlung Online, was ist dabei zu beachten, welche Vorteile können sich hierbei ergeben ?

Zur Beantwortung dieser Fragen können Sie ab sofort auf unserer Webseite Demo-Clips der DATEV ansehen.

Im Zeitalter der Digitalisierung und der elektronischen Kommunikation ist das sicher ein interessanter Denkansatz, den es zu prüfen lohnt.

Schauen Sie sich die Demos auf unserer Webseite an. Zu den Demo-Clips zur  Online-Buchführung geht es hier.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Vertraulichkeit von Emails

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Wir alle kommunizieren heutzutage weitgehend mit elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere dem Telefon und per Email. Wie steht es denn da mit der Vertraulichkeit ?

Für das Telefon gilt grundsätzlich das Fernmeldegeheimnis, Abhören ist also grundsätzlich verboten. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass staatliche Organe dieses grundsätzliche Verbot legal oder auch illegal missachten. Insbesondere in den letzten Jahren ist häufig von Abhörmaßnahmen die Rede. Man ist da ganz schnell in eine Abhöraktion hineingerutscht, vielleicht nur deshalb, weil man im selben Cafe wie ein Verdächtiger Kaffee getrunken hat.

Zugegeben, ein Sonderfall, aber möglich.

Viel klarer und einfacher ist der Fall bei Email. Eine Mail ist wie eine Postkarte, jeder kann Sie lesen. Daher ist es ratsam, Mails zu verschlüsseln. Ohne Verschlüsselung gehören in eine Mail nur Informationen, die jeder wissen darf.

Zur Verschlüsselung gibt es verschiedene Möglichkeiten, alle mehr oder weniger umständlich zu bedienen. Wir haben schon viele Möglichkeiten getestet, und empfehlen folgende Maßnahmen:

Wir benutzen ein Verschlüsselungsverfahren der DATEV, welches mittels einer Smartcard arbeitet. Die Software ist in Outlook eingebunden, die Verschlüsselung erfolgt automatisch, ohne umständliches Kopieren oder ähnliches, es muss lediglich eine PIN für die Smartcard eingegeben werden.

Der Empfänger benötigt lediglich eine Signatur von uns, die er in Outlook speichert, sowie seinerseits ein Zertifikat. Dieses Zertifikat können Sie über uns kostenlos auf einer Smartcard erhalten. Die Smartcard wird über den USB-Anschluss an den PC angeschlossen, die erforderliche Software wird mitgeliefert.

Notwendig ist ein Smartcard – Lesegerät, das kostet bei DATEV 32,– €, wenn Sie nicht schon eines besitzen, zB. für Electronic Banking. Alternativ können Sie ein Zertifikat zB. bei www.Verisign.de erwerben, das kostet ca. 20,– € pro Jahr. Dafür brauchen Sie keine Smartcard.

Die Verschlüsselung funktioniert bei beiden Verfahren in beide Richtungen. Der Vorteil der Smartcard liegt darin, dass Sie nur eine einfache PIN benötigen, und die Verschlüsselung trotzdem mit einem starken Schlüssel erfolgt. Ohne Smartcard nützt die PIN nichts, die Smartcard nützt ohne PIN nichts, also doppelte Sicherheit.

Wir empfehlen deshalb ausdrücklich die Benutzung dieses einfachen und sicheren Verfahrens, für alle vertraulichen Emails mit uns. Das Verfahren ist übrigens mit anderen Korrespondenzpartnern genauso nutzbar, Voraussetzung ist nur jeweils eines der og. Zertifikate auf beiden Seiten.

PS.:
Die Verschlüsselung beseitigt natürlich noch nicht das Problem, dass Emails ggf. im System, auf Ihrem Rechner oder in Ihrem Netzwerk gespeichert sind, ggf. auch ohne Ihr Wissen oder Ihr Zutun, und damit die Inhalte dokumentiert sind.

Außerdem müssen Emails mit steuerlichem Hintergrund gespeichert und dem
Finanzamt zur Auswertung vorgelegt werden. Aber die Inhalte können nicht
mehr ohne Ihre Zustimmung gelesen werden.

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