Kern & Heß Kanzleiblog

Neues aus unserer Kanzlei

Wir nutzen die neuesten Tools

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Um mit unseren Mandanten zu kommunizieren und Dateien auszutauschen, nutzen wir zum Beispiel die Online-Plattform Kanzlei.land.

Wir steuern und beraten!

Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg

DATEV Zertifikat digitale Kanzlei 2023

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Wir sind „DATEV Digitale Kanzlei 2023“ !

DATEV hat uns erneut, diesmal für 2023, das Zertifikat „Digitale Kanzlei 2023“ verliehen. Mit diesem Zertifikat werden von der DATEV Kanzleien ausgezeichnet, die bei der Digitalisierung schon weit fortgeschritten sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung. Das Arbeiten mit digitalen Tools ist für uns in den meisten Arbeitsbereichen bereits Standard, und wir sind immer wieder dabei, neue Möglichkeiten auszuprobieren.

Wenn Dich das interessiert, komm in unser Team!

Näheres auf unserer Karriereseite.

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Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer digital auf dem Handy

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Wir nutzen in unserer Kanzlei, und inzwischen auch schon für eine ganze Reihe an Mandanten, die Möglichkeit, die Lohnabrechnung für Arbeitnehmer statt in Papier über ein Online-Portal der DATEV auszugeben. Die Anwendung nennt sich Arbeitnehmer online.

Der Arbeitnehmer muss sich einmalig registrieren, bekommt Zugangsdaten von der DATEV, dann funktioniert das ganze im Prinzip genauso einfach, wie sich in sein Bankkonto einzuloggen. Man dann seine Auswertungen einsehen, downloaden, ausdrucken, was gerade benötigt wird.

Man spart sich die Ablage auf Papier, hat jederzeit Zugriff und weiß immer, wo die Unterlagen zu finden sind. Eine tolle Sache, wie wir finden, die wir jedem Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer empfehlen können.

Sogar einen ökologischen Aspekt hat das Ganze natürlich, man spart Versand und Papier.

Datev Arbeitnehmer Online -- Steuerberater Dortmund

Weitere Infos hier bei der DATEV.

 

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DATEV Zertifikat digitale Kanzlei 2021

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Wir sind „DATEV Digitale Kanzlei 2021“ !

Wir sind super stolz, die DATEV hat uns für 2021 das Zertifikat „Digitale Kanzlei 2021“ verliehen. Hiermit werden von der DATEV Kanzleien ausgezeichnet, die bei der Digitalisierung schon weit fortgeschritten sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung. Wir werden den Weg der Digitalisierung im nächsten Jahr weiter beschreiten.

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Einkommensteuererklärung digital mit DATEV meineSteuern

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Kann man eine Einkommensteuererklärung digital erstellen? Klar, das machen wir ja schon die ganze Zeit so! Aber komplett digital, also ohne Papier? Das geht? Doch, das geht! Der Mandant kann in einem digitalen Pendelordner alle seine Belege sammeln und ins Datev-Rechenzentrum hochladen. Das geht über PC und sogar übers Smartphone. Wir greifen darauf zu und können die Belege durchgängig digital verarbeiten, ja sie sogar mit den Feldern der Steuererklärung verknüpfen. Somit können wir immer nachvollziehen, wo die Beträge herkommen, und können bei Rückfragen und Beleganforderungen durch das Finanzamt sofort Auskunft geben und ggf. auch die Belege, natürlich das auch digital, an das Finanzamt übermitteln. Ziemlich coole Sache, insbesonders für unsere Mandanten, die keine Papierordner mehr bei uns abgeben müssen.


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Unsere Online-Plattform Kanzleiland

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Wir bieten seit Neuestem unseren Mandanten die Möglichkeit, über eine geschützte Online-Plattform mit uns digital zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Das funktioniert so ähnlich wie eine DropBox, aber hat besser geschützt. Man kann Dokumente übermitteln, Mails austauschen, Belege an den Steuerberater schicken, Auswertungen einstellen, die der Mandant zu jeder Zeit ansehen kann, und vieles mehr. Die Einführung bei den Mitarbeitern hat prima geklappt, die Benutzung ist einfach und intuitv, und die Mandanten nehmen die neue Möglichkeit dankbar an.

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Tätigkeiten von Kern & Heß als Wirtschaftsprüfer

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Wir sind ja nicht nur Steuerberater, sondern auch Wirtschaftsprüfer, und gehören als solche zu den qualifiziertesten Experten auf wirtschaftlichem Gebiet.

Wir führen regelmäßig Jahresabschlussprüfungen für prüfungspflichtige Unternehmen durch, das sind zum Beispiel größere GmbHs oder GmbH & Co KGs, oder auch Aktiengesellschaften. Ausserdem erstellen wir Gutachten, insbesondere für die Bewertung von Unternehmen. Solche Gutachten zur Unternehmensbewertung kommen zum Tragen beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, aber auch beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus bestehenden Gesellschaften, oder beim Einstieg in eine bestehende Gesellschaft.

Auch zur Vermeidung von hohen Erbschaft- oder Schenkungsteuern werden regelmäßig Bewertungsgutachten benötigt, denn die pauschalen Bewertungen der Finanzverwaltung ergeben oft deutlich überhöhte Werte.

Hin und wieder werden wir auch von den Gerichten als Gutachter beauftragt, um Werte von Unternehmen oder bei Erbauseinandersetzungen oder Ehestreitigkeiten Bewertungen von bestimmten Vermögenspositionen durchzuführen.

Weitere Infos zu unserer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer finden Sie auf unserer Webseite im Bereich BeratungWirtschaftsprüfung. Dort gibt es auch Infos zum Aufgabenspektrum eines Wirtschaftsprüfers sowie Erläuterungen, was ein Wirtschaftsprüfer macht, was er ist und was er nicht ist, nämlich kein Betriebsprüfer des Finanzamts !

 

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Aktuelle Steuerformulare über die Webseite von Kern & Heß

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Unsere Mandanten können über die Webseite von Kern & Heß im Mandantenbereich aktuelle Steuerformulare abrufen. Es geht um Anträge zum Steuerklassenwechsel bei Ehegatten, um Änderungen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), ausserdem gibt es einen Lohnsteuerermäßigungsantrag zum Download.

Außerdem kommen Sie über den Mandantenbereich unserer Webseite direkt zu weiteren Steuerformularen der Finanzverwaltung, die Sie downloaden oder online ausfüllen können.

Im Mandantenbereich gibt es noch eine Menge weiterer nützlicher Dinge zum Download oder Links zu weiteren hilfreichen Webadressen. Schauen Sie einfach mal rein!

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Wir sind Spezialisten für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

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Selbst viele unserer Mandanten wissen nicht, dass wir Spezialisten für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind. Klar, man denkt im Tagesgeschäft über solche Dinge nicht so oft nach. Trotzdem sind die Themen wichtig, und man muss sich irgendwann mal mit der Frage beschäftigen, was passiert mit meinem Vermögen, was passiert mit meinem Unternehmen? Im Erbfall können ganz erhebliche Steuern anfallen, wenn sich ein ansehnliches Vermögen aufgebaut hat. Das möchte man natürlich nach Möglichkeit an die nachfolgende Generation ungeschmälert durch Steuern weiterreichen und vererben. Durch entsprechende frühzeitige Planung und rechtzeitige Maßnahmen kann man die drohenden Steuern deutlich reduzieren und in vielen Fällen erreichen, dass im Ergebnis das gesamte Vermögen ohne Abzüge übergeben werden kann.

Auch für die Einkommensteuer ist in vielen Fällen ein Testament wichtig, um nicht durch die gesetzliche Erbfolge neben familiär unerwünschten Folgen dann auch noch schmerzliche Steuerfolgen zu erleiden, die bei rechtzeitigem Handeln einfach hätten vermieden werden können. Ein Testament, und sei es ein handschriftliches, das leicht und jederzeit geändert werden kann, hilft hier schon weiter.

Vorausschauende Gestaltung und Planung ist in den genannten Fällen das Wichtigste.

Und wenn ein Erbfall dann eingetreten ist?

Auch hier ist zu prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge oder die vorhandene testamentarische Regelung dem entspricht, was alle Beteiligten wollen, und ob daraus Steuerfolgen erwachsen, die evtl. jetzt noch vermieden werden können. Zu denken ist hier an Erbausschlagung, ggf. gegen Abfindung, Geltendmachung eines Pflichtteils oder ähnliches. Auch in dieser Situation gibt es oft noch Möglichkeiten. Und es geht hier immer um steuerliche Gestaltung, nicht um Erbstreitigkeiten!

Und wenn dann eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben ist?

Auch dann gibt es noch Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. bei der Bewertung des Vermögens, die genutzt werden können. Schließlich soll keine Steuer gezahlt werden, die vermeidbar wäre. Und jeder, der Erbe wird oder ggf. ein Vermächtnis erhält, soll nur das versteuern, was er tatsächlich auch erhalten hat.

Wir haben viel Erfahrung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer und stehen ihnen gerne beratend und gestaltend zur Seite. Näheres dazu auch auf unserer Webseite unter Aktuelles im Bereich Erbschaftsteuer .

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Schwerpunkt Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Wussten Sie, dass einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich Beratung zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer liegt ?

Diese Steuern können bei umfangreichem Vermögen durchaus beachtliche Höhe erreichen, deshalb ist es notwendig und empfehlenswert, hier rechtzeitig zu planen und Maßnahmen einzuleiten. Dann können die zu erwartenden Steuern minimiert oder auch ganz vermieden werden.

Und im Todesfall eines Angehörigen tauchen viele Fragen auf:

  • Wie geht es weiter?
  • Welche Unterlagen sind da?
  • Was benötige ich?
  • Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?
  • Welche Fristen laufen ab?
  • Welche Verpflichtungen treffen mich?
  • Wie sollen die Erben sich auseinandersetzen?

Das ganze triftt einen in der Regel unvorbereitet und in einer emotional sowieso schwierigen Situation. Wenn dann auch noch Gericht und Finanzamt Unterlagen und Zahlen haben wollen, und das Finanzamt Steuererklärungen für die Erbschaftsteuer anfordert, wird es erst Recht schwierig.

Kompliziert wird es auch, wenn mehrere Immobilien da sind, oder gar ein Betrieb, dessen Anteile ggf. Teil des Erbes sind.

Wie ist das zu bewerten? Wie bewertet das Finanzamt dieses Vermögen? Welche Folgen hat das? Sind die Werte, die das Finanzamt ansetzt, realistisch?

Das sind nur einige der Probleme, die in dieser Situation erfahrungsgemäß auftauchen. Fehler gehen hier schnell ins Geld, insbesondere bei größeren Vermögen.

Wir sind regelmäßig mit solchen Fällen befasst, auch im Bereich Immobilien und Unternehmensbewertung, und wissen also, was zu tun ist.

Wenn Sie also eine Schenkung machen wollen, oder eine Schenkung bereits erfolgt ist, und das Finanzamt eine Schenkungssteuererklärung anfordert, oder wenn der Erbfall eingetreten ist, und das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung anfordert, wenden Sie sich an uns.

Wir helfen in diesem Bereich auch Kollegen, für die das kein Tagesgeschäft ist.

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