Wir nutzen in unserer Kanzlei, und inzwischen auch schon für eine ganze Reihe an Mandanten, die Möglichkeit, die Lohnabrechnung für Arbeitnehmer statt in Papier über ein Online-Portal der DATEV auszugeben. Die Anwendung nennt sich Arbeitnehmer online.
Der Arbeitnehmer muss sich einmalig registrieren, bekommt Zugangsdaten von der DATEV, dann funktioniert das ganze im Prinzip genauso einfach, wie sich in sein Bankkonto einzuloggen. Man dann seine Auswertungen einsehen, downloaden, ausdrucken, was gerade benötigt wird.
Man spart sich die Ablage auf Papier, hat jederzeit Zugriff und weiß immer, wo die Unterlagen zu finden sind. Eine tolle Sache, wie wir finden, die wir jedem Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer empfehlen können.
Sogar einen ökologischen Aspekt hat das Ganze natürlich, man spart Versand und Papier.
Weitere Infos hier bei der DATEV.
www.wir-steuern-und-beraten.de
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