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Wir sind Spezialisten für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

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Selbst viele unserer Mandanten wissen nicht, dass wir Spezialisten für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind. Klar, man denkt im Tagesgeschäft über solche Dinge nicht so oft nach. Trotzdem sind die Themen wichtig, und man muss sich irgendwann mal mit der Frage beschäftigen, was passiert mit meinem Vermögen, was passiert mit meinem Unternehmen? Im Erbfall können ganz erhebliche Steuern anfallen, wenn sich ein ansehnliches Vermögen aufgebaut hat. Das möchte man natürlich nach Möglichkeit an die nachfolgende Generation ungeschmälert durch Steuern weiterreichen und vererben. Durch entsprechende frühzeitige Planung und rechtzeitige Maßnahmen kann man die drohenden Steuern deutlich reduzieren und in vielen Fällen erreichen, dass im Ergebnis das gesamte Vermögen ohne Abzüge übergeben werden kann.

Auch für die Einkommensteuer ist in vielen Fällen ein Testament wichtig, um nicht durch die gesetzliche Erbfolge neben familiär unerwünschten Folgen dann auch noch schmerzliche Steuerfolgen zu erleiden, die bei rechtzeitigem Handeln einfach hätten vermieden werden können. Ein Testament, und sei es ein handschriftliches, das leicht und jederzeit geändert werden kann, hilft hier schon weiter.

Vorausschauende Gestaltung und Planung ist in den genannten Fällen das Wichtigste.

Und wenn ein Erbfall dann eingetreten ist?

Auch hier ist zu prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge oder die vorhandene testamentarische Regelung dem entspricht, was alle Beteiligten wollen, und ob daraus Steuerfolgen erwachsen, die evtl. jetzt noch vermieden werden können. Zu denken ist hier an Erbausschlagung, ggf. gegen Abfindung, Geltendmachung eines Pflichtteils oder ähnliches. Auch in dieser Situation gibt es oft noch Möglichkeiten. Und es geht hier immer um steuerliche Gestaltung, nicht um Erbstreitigkeiten!

Und wenn dann eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben ist?

Auch dann gibt es noch Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. bei der Bewertung des Vermögens, die genutzt werden können. Schließlich soll keine Steuer gezahlt werden, die vermeidbar wäre. Und jeder, der Erbe wird oder ggf. ein Vermächtnis erhält, soll nur das versteuern, was er tatsächlich auch erhalten hat.

Wir haben viel Erfahrung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer und stehen ihnen gerne beratend und gestaltend zur Seite. Näheres dazu auch auf unserer Webseite unter Aktuelles im Bereich Erbschaftsteuer .

Wir steuern und beraten!

www.wir-steuern-und-beraten.de

Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg www.kern-hess.de

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