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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

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Auch das Finanzamt geht mit der Zeit und hat im Zuge des „Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ die sogenannte Belegsvorhaltpflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Belege ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr generell mit der Steuererklärung ans Finanzamt geschickt, sondern nur noch nach einer Aufforderung eingereicht werden müssen. So soll die Überprüfung durch Risikomanagmentsystem erleichtert werden, die schnell und effizient große Mengen an Steuererklärungen bewältigen. Allerdings gibt es einige Fälle, in denen es dennoch sinnvoll ist, die Belege direkt mir der Steuererklärung einzureichen. Dafür hat die bayerische Steuerverwaltung eine Empfehlungsliste erstellt; wer sich genauer informieren möchte, kann die PDF-Datei unter folgendem Link herunterladen:  

https://kanzleiblog.kern-hess.de/wp-content/uploads/2018/11/BLfSt-Empfehlungen-Belegvorlage.pdf

 

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