Kern & Heß Kanzleiblog

Neues aus unserer Kanzlei

Papierlose Lohnabrechnung

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Viele unsere Mandanten nutzen schon unser Angebot, die Lohnabrechnung weitgehend papierlos abzuwickeln. Die notwendigen Unterlagen werden bei uns digital gespeichert, bei Bedarf kann ein Ausdruck erfolgen. Zur Archivierung werden die Daten im Rechenzentrum der DATEV gespeichert, solange die gesetzliche Aufbewahrungsfrist reicht. Bei Bedarf kann eine CD erstellt werden, die dann einem Lohnsteuerprüfer oder einem Prüfer der Sozialversicherung vorgelegt werden kann. Damit ist auch in diesen Fällen in der Regel kein Ausdruck auf Papier notwendig.Wir leisten damit einen effektiven Beitrag zur Vereinfachung der Ablage und Archivierung, sowie zur Kostenersparnis.

Soweit benötigt, erhalten die Arbeitnehmer natürlich nach wie vor eine Gehaltsabrechnung auf Papier.

Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg www.kern-hess.de

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